Abschnitt A – Wegerecht

Ein Boot hat Wegerecht gegenüber einem anderen Boot, wenn das andere Boot verpflichtet ist, sich von ihm freizuhalten. Einige Regeln in den Abschnitten B, C und D schränken jedoch die Handlungen eines Wegerechtbootes ein.

10 Auf entgegengesetztem Schlag

Befinden sich Boote auf entgegengesetztem Schlag, muss sich ein Boot auf Backbordschlag (Wind von Backbord) von einem Boot auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord)
freihalten.