Teil 2 - Begegnung von Booten

Die Regeln von Teil 2 gelten für Boote, die im Wettfahrtgebiet oder in dessen Nähe segeln und an einer Wettfahrt teilnehmen wollen, daran teilnehmen oder teilgenommen haben. Ein nicht in einer Wettfahrt befindliches Boot darf jedoch nicht für Verstöße gegen eine dieser Regeln bestraft werden, mit Ausnahme von Regel 14, wenn der Vorfall zu Verletzung oder ernsthaftem Schaden geführt hat oder Regel 23.1.
Begegnet ein nach diesen Regeln segelndes Boot einem Fahrzeug, das dies nicht tut, muss es sich nach den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR, Kollisionsverhütungsregeln) oder behördlichen Wegerechtsvorschriften richten. Wenn die Ausschreibung das festlegen, werden die Regeln von Teil 2 durch die Ausweichregeln der KVR oder durch amtliche Vorfahrtsregeln ersetzt.