Die Regeln von Teil 2 gelten für Boote, die im Wettfahrtgebiet
oder in dessen Nähe segeln und an einer Wettfahrt teilnehmen wollen, daran
teilnehmen oder teilgenommen haben. Ein nicht in einer Wettfahrt befindliches
Boot darf jedoch nicht für Verstöße gegen eine dieser Regeln
bestraft werden, mit Ausnahme von Regel 14, wenn der
Vorfall zu Verletzung oder ernsthaftem Schaden geführt hat oder Regel
23.1.
Begegnet ein nach diesen Regeln segelndes Boot einem Fahrzeug, das dies nicht
tut, muss es sich nach den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen
auf See (KVR, Kollisionsverhütungsregeln) oder behördlichen Wegerechtsvorschriften
richten. Wenn die Ausschreibung das festlegen, werden die Regeln von Teil 2
durch die Ausweichregeln der KVR oder durch amtliche Vorfahrtsregeln ersetzt.