Anhang C - Regeln für Match-Racing

Match Races müssen nach den Wettfahrtregeln – Segeln mit den Änderungen dieses Anhangs gesegelt werden. Wenn in der Ausschreibung und in den Segelanweisungen nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen Bahnschiedsrichter (Umpire) tätig sein. Anmerkung: Eine Standard-Ausschreibung, Standard-Segelanweisungen und Match Racing Regeln für Blinde Teilnehmer sind im Internet auf der World Sailing Website verfügbar.

C1 Terminologie
„Teilnehmer“ bedeutet Steuermann, Besatzung, das Team oder Boot entsprechend der Veranstaltung.
„Flight“ bedeutet zwei oder mehr Matches, die in der gleichen Startfolge gestartet werden.

C2 Änderungen der Definitionen und der Regeln der Teile 1, 2, 3 und 4
C2.1 Die Definition Zieldurchgang ist geändert in:
Zieldurchgang
Ein Boot geht durchs Ziel, wenn irgendein Teil seines Rumpfes die Ziellinie in Richtung des Kurses von der letzten Bahnmarke nach Ausführung etwaiger Strafen überquert. Wurden jedoch die Strafen gemäß Regel C7.2(d) aufgehoben, nachdem eines oder beide durchs Ziel gegangen sind, soll jedes so als durchs Ziel gegangen gewertet werden, wie es die Ziellinie überquerte. Ein Boot ist nicht durchs Ziel gegangen, wenn es weiter die Bahn absegelt.

C2.2 Die Definition Bahnmarken-Raum ist geändert in:
Bahnmarken-Raum
Raum für ein Boot seinen richtigen Kurs zu segeln um eine Bahnmarke zu runden oder zu passieren, und Raum um eine Zielbahnmarke nach dem Zieldurchgang zu passieren.

C2.3 Ergänze zur Definition Richtiger Kurs:
„Ein Boot, das eine Strafe ausführt oder manövriert, um eine Strafe auszuführen, segelt keinen richtigen Kurs.“

C2.4 In der Definition „Zone“ ist der Abstand auf zwei Rumpflängen geändert.

C2.5 Füge neue Regel 7 zu Teil 2 hinzu:
8 Letzter Punkt mit Gewissheit
Die Umpire werden annehmen, dass sich die Lage eines Bootes oder das Verhältnis zu einem anderen Boot, nicht geändert hat, bis sie sicher sind, dass sie oder es sich geändert hat.

C2.6 Regel 13 ist geändert in:
13 Während des Wendens oder Halsens
13.1 Nachdem ein Boot durch den Wind gegangen ist, muss es sich von anderen Booten freihalten, bis es auf einem Am-Wind-Kurs ist.

13.2 Nachdem das Unterliek des Großsegels eines Bootes, das vor dem Wind segelt, die Mittschiffslinie überquert hat, muss es sich von anderen Booten freihalten, bis sich sein Großsegel gefüllt hat oder es nicht länger auf einem Vor-Wind-Kurs segelt.

13.3 Während der Gültigkeit der Regeln 13.1 oder 13.2 gelten die Regeln 10, 11 und 12 nicht. Unterliegen jedoch zwei Boote gleichzeitig der Regel 13.1 oder 13.2, muss sich das auf der Backbordseite des anderen oder das achteraus liegende freihalten.

C2.7 Regel 16.2 ist gestrichen.

C2.8 Regel 17 ist gestrichen.

C2.9 Regel 18 ist geändert in:
18 Bahnmarken-Raum
18.1 Geltungsbereich der Regel 18
Regel 18 gilt zwischen Booten, wenn sie eine Bahnmarke an der gleichen Seite lassen müssen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist. Sie gilt jedoch nicht zwischen einem Boot, das sich der Bahnmarke nähert, und einem, das sich von dieser entfernt.

18.2 Bahnmarken-Raum geben
(a) Wenn das erste Boot die Zone erreicht,

(1) wenn die Boote überlappen, muss das zu diesem Zeitpunkt außen liegende Boot anschließend dem innen liegenden Boot Bahnmarken-Raum geben.

(2) wenn die Boote nicht überlappen, muss das Boot das die Zone nicht erreicht hat anschließend Bahnmarken-Raum geben.

(b) Wenn das Boot mit Recht auf Bahnmarken-Raum die Zone verläßt, erlischt das Recht auf Bahnmarken-Raum und falls notwendig bezieht sich Regel 18.2(a) auf die Lagebeziehung der Boote zu dem Zeitpunkt ab dem Regel 18.2(a) erneut gilt.

(c) Wenn ein Boot eine innere Überlappung erlangt hat und von diesem Zeitpunkt das außen liegende Boot nicht in der Lage war Bahnmarken-Raum zu geben, ist es nicht verpflichtet Bahnmarken-Raum zu geben.

18.3 Wenden oder Halsen
(a) Wenn Bahnmarken-Raum für ein Boot einen Wechsel des Schlags beinhaltet, darf eine solche Wende oder Halse nicht schneller ausgeführt werden als eine Wende oder Halse um seinen richtigen Kurs zu segeln.

(b) Wenn ein innen überlapptes Wegerechtsboot an einer Bahnmarke den Schlag wechseln muss um seinen richtigen Kurs zu segeln, darf es bis zum wechseln des Schlags nicht weiter als notwendig von der Bahnmarke entfernt segeln, um diesen Kurs zu segeln. Regel 18.3(b) gilt nicht an einer Tor-Bahnmarke oder einer Ziel-Bahnmarke. Ein Boot muss für einen Verstoß gegen diese Regel entlastet werden, wenn der Kurs eines anderen Bootes nicht beeinträchtigt war, bevor das Boot den Schlag gewechselt hat.

C2.10 Regel 20.4(a) ist geändert in

Die folgende Armzeichen des Steuermanns sind zusätzlich zu den geforderten Zurufen erforderlich:

(a) für „Raum zum Wenden“: Wiederholtes und deutlich sichtbares Zeigen nach Luv; und

(b) für „Wenden Sie“: Wiederholtes und deutlich sichtbares Zeigen auf das andere Boot und Winken mit dem Arm nach Luv.

C2.11 Regel 21.3 ist gestrichen.

C2.12 Regel 23.1 ist geändert in:
„Wenn vernünftigerweise möglich, darf ein nicht in einer Wettfahrt befindliches Boot ein in einer Wettfahrt befindliches Boot oder ein Umpireboot nicht behindern.“

C2.13 Füge neue Regel 23.3 hinzu:
„Begegnen sich Boote verschiedener Matches, muss jede Kursänderung der Boote mit der Beachtung einer Regel oder mit dem Versuch, das eigene Match zu gewinnen, vereinbar sein.“

C2.14 Regel 31 ist geändert in:
31 Berührung einer Bahnmarke
In der Wettfahrt darf weder die Mannschaft noch ein Teil des Rumpfes eine Start-Bahnmarke vor dem Starten, eine Bahnmarke, die den Schenkel der Bahn, auf dem es segelt, beginnt, begrenzt oder beendet, sowie eine Ziel-Bahnmarke nach dem Zieldurchgang berühren. Außerdem darf ein Boot in der Wettfahrt ein Fahrzeug des Wettfahrtkomitees, das gleichzeitig Bahnmarke ist, nicht berühren.

C2.15 Regel 42 gilt auch zwischen den Ankündigungs- und Vorbereitungssignalen.

C2.16 Regel 42.2(d) ist geändert in:
„Wriggen: Wiederholte Bewegungen des Ruders, um das Boot vorwärts zu treiben.“

C 3 Wettfahrtsignale und Änderungen in dazugehörigen Regeln
C3.1 Startsignale
Die Signale für den Start eines Matches sind die Folgenden. Zeiten müssen von den optischen Signalen genommen werden; das Versagen eines Schallsignals ist nicht zu beachten. Wird mehr als ein Match gesegelt, ist das Startsignal für das eine Match das Ankündigungssignal für das nächste.

Zeit in Min. optisches Signal Schallsignal Bedeutung
10 Signalflagge F gezeigt Ein Achtungssignal
6 Signalflagge F entfernt kein  
5 Zahlenwimpel* gezeigt Ein Ankündigungssignal
4 Signalflagge P gezeigt Ein Vorbereitungssignal
2 blaue oder gelbe oder beide Flaggen gezeigt** Ein** Ende der Vorstart-Anmeldezeit
1 Signalflagge P entfernt ein langes  
0 Ankündigungssignal entfernt Ein Startsignal

* Innerhalb eines Flight bedeutet: Zahlenwimpel 1 – Match 1; Zahlenwimpel 2 – Match 2 usw., sofern die Segelanweisungen nicht etwas anderes festlegen.

** Diese Signale müssen nur gegeben werden, wenn ein oder beide Boote nicht die Regel C4.2 befolgen. Die Flagge(n) bleibt (bleiben) gezeigt, bis die Bahnschiedsrichter eine Strafe signalisiert haben, oder eine Minute lang, je nachdem, was früher ist.

C3.2 Änderungen in dazugehörigen Regeln
(a) Regel 29.1 ist geändert in:
(1) Ist bei seinem Startsignal irgendein Teil des Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung eines Bootes auf der Bahnseite der Startlinie oder einer ihrer Verlängerungen, muss das Wettfahrtkomitee unverzüglich eine blaue bzw. eine gelbe Flagge zur Kennzeichnung des Bootes zeigen und ein Schallsignal geben. Die Flagge muss gezeigt bleiben, bis das Boot ganz auf der Vorstartseite der Startlinie oder einer ihrer Verlängerungen ist, oder bis zwei Minuten nach seinem Startsignal, je nachdem was früher ist.

(2) Wenn ein Boot nach seinem Startsignal über eine Verlängerung der Startlinie von der Vorstartseite auf die Bahnseite der Startlinie segelt, ohne regelkonform gestartet zu sein, muss das Wettfahrtkomitee unverzüglich eine blaue bzw. eine gelbe Flagge zur Identifizierung des Bootes zeigen. Die Flagge muss gezeigt bleiben, bis das Boot ganz auf der Vorstartseite der Startlinie oder einer ihrer Verlängerungen ist oder bis zwei Minuten nach seinem Startsignal, je nachdem was früher ist.

(b) Im Text zu Wettfahrtsignal „AP“ ist der letzte Satz zu ändern in: „Das Achtungssignal wird eine Minute nach dem Entfernen gegeben, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt die Wettfahrt wieder verschoben oder abgebrochen wird.“

(c) Im Text zu Wettfahrtsignal N ist der letzte Satz zu ändern in: „Das Achtungssignal wird eine Minute nach dem Entfernen gegeben, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt die Wettfahrt erneut abgebrochen oder verschoben wird.“

C3.3 Signale für die Ziellinie
Das Wettfahrtsignal „blaue Flagge oder Signalkörper“ darf nicht verwendet werden.

C4 Erfordernisse vor dem Start

C4.1 Bei seinem Vorbereitungssignal muss sich jedes Boot außerhalb einer Linie befinden, die in einem 90°-Winkel zur Startlinie durch die Start-Bahnmarke an dem ihm zugewiesenen Ende der Linie verläuft. Das Boot, das in der Paarungsliste auf der linken Seite aufgeführt ist, wird dem Backbordende der Startlinie zugeordnet und muss in einer Wettfahrt eine blaue Flagge an seinem Heck gezeigt haben. Das andere Boot wird dem Steuerbordende zugeordnet und muss in einer Wettfahrt eine gelbe Flagge an seinem Heck gezeigt haben.

C4.2 Innerhalb der Zwei-Minuten-Frist nach seinem Vorbereitungssignal muss ein Boot die Startlinie überqueren und von ihr klar sein, das erste Mal von der Bahnseite zur Vorstartseite.

C5 Signale durch die Bahnschiedsrichter

C5.1 Eine grün-weiße Flagge zusammen mit einem langen Schallsignal bedeutet „Keine Strafe“.

C5.2 Eine blaue oder gelbe Flagge, die ein Boot identifiziert, mit einem langen Schallsignal bedeutet: „Das identifizierte Boot muss eine Strafe in Übereinstimmung mit Regel C7 ausführen.“

C5.3 Eine rote Flagge mit oder kurz nach einer blauen oder gelben Flagge mit einem langen Schallsignal bedeutet: „Das identifizierte Boot muss eine Strafe in Übereinstimmung mit Regel C7.3(d) ausführen.“

C5.4 Eine schwarze Flagge zusammen mit einer blauen oder gelben Flagge und einem langen Schallsignal bedeutet: „Das identifizierte Boot wird disqualifiziert. Das Match ist beendet und wird für das andere Boot gewertet.“

C5.5 Ein kurzes Schallsignal bedeutet: „Eine Strafe ist nun vollständig ausgeführt.“

C5.6 Wiederholte kurze Schallsignale bedeuten: „Ein Boot ist nicht mehr dabei, eine Strafe auszuführen, und die Strafe bleibt bestehen.“

C5.7 Eine blaue oder gelbe Flagge oder ein blauer oder gelber Signalkörper, gezeigt auf einem Schiedsrichterboot, bedeutet: „Das identifizierte Boot hat eine ausstehende Strafe.“

C6 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung von Booten
C6.1 Ein Boot kann gegen ein anderes Boot protestieren
(a) nach einer Regel des Teils 2 außer nach Regel 14 durch deutlich sichtbares Zeigen der Flagge Y unmittelbar nach einem Vorfall, an dem es beteiligt war;
(b) nach jeder anderen, nicht in den Regeln C6.1(a) oder C6.2 aufgeführten Regel, indem es deutlich eine rote Flagge sobald wie möglich nach dem Vorfall zeigt.

C6.2 Ein Boot darf nicht gegen ein anderes Boot protestieren nach
(a) Regel 14, sofern nicht ein Schaden oder eine Verletzung entstand;
(b) einer Regel von Teil 2, sofern es nicht an dem Vorfall beteiligt war;
(c) Regel 31 oder 42; oder
(d) Regel C4 oder C7.

C6.3 Ein Boot, das beabsichtigt, Wiedergutmachung infolge von Umständen zu beantragen, die vor seinem Zieldurchgang bzw. seinem Aufgeben eingetreten sind, muss bei der ersten Gelegenheit nach Bemerken dieser Umstände deutlich eine rote Flagge zeigen, jedoch spätestens zwei Minuten nach dem Zieldurchgang oder dem Aufgeben.

C6.4
(a) Ein Boot, das nach Regel C6.1(a) protestiert, muss die Flagge Y vor oder so bald wie möglich nach dem Signal der Bahnschiedsrichter entfernen.

(b) Ein Boot, das nach Regel C6.1(b) protestiert oder Wiedergutmachung nach Regel C6.3 beantragt, muss zur Gültigkeit seines Protestes die rote Flagge so lange gezeigt lassen, bis es die Bahnschiedsrichter auf diese Weise nach Zieldurchgang oder Aufgeben informiert hat. Ein schriftlicher Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung ist nicht erforderlich.

C6.5 Entscheidungen der Bahnschiedsrichter
(a) Nachdem Flagge Y gezeigt wurde, müssen die Bahnschiedsrichter entscheiden, ob sie eines der Boote bestrafen. Sie müssen ihre Entscheidung in Übereinstimmung mit Regel C5.1, C5.2 oder C5.3 anzeigen. Wenn jedoch die Bahnschiedsrichter ein Boot nach Regel C8.2 bestrafen und im gleichen Vorfall eine Flagge Y von einem Boot gezeigt wird, können die Bahnschiedsrichter die Flagge Y unbeachtet lassen.

(b) Die Rote-Flagge-Bestrafung in Regel C5.3 muss angewendet werden, wenn ein Boot als Ergebnis eines Regelverstoßes eine kontrollierende Position erreicht hat, die Bahnschiedsrichter aber nicht sicher sind, ob die Bedingungen für eine zusätzliche Strafe durch die Bahnschiedsrichter erfüllt sind.

C6.6 Entscheidungen des Protestkomitees
(a) Das Protestkomitee kann in jeder ihm angemessen erscheinenden Weise Beweise aufnehmen und die von ihm getroffene Entscheidung mündlich mitteilen.

(b) Entscheidet das Protestkomitee, dass ein Verstoß gegen eine Regel keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Matches hatte, so kann es
(1) eine Strafe von einem Punkt oder einen Bruchteil eines Punktes verhängen;
(2) anordnen, das Match neu auszusegeln; oder
(3) eine anderweitige, von ihm für angemessen gehaltene Regelung beschließen, die auch darin bestehen kann, dass keine Strafe verhängt wird.

(c) Die Strafe für einen Verstoß gegen Regel 14, wenn es einen Schaden oder eine Verletzung gab, liegt im Ermessen des Protestkomitees und kann auch einen Ausschluss von weiteren Wettfahrten der Veranstaltung beinhalten.

C6.7 Füge neue Regel N1.10 hinzu:
N1.10 In Regel N1 kann ein Internationaler Umpire anstatt eines Internationalen Schiedsrichters für die Jury oder eines Panels der Jury benannt werden.

C7 Strafsystem

C7.1 Gestrichene Regel
Regel 44 ist gestrichen.

C7.2 Alle Strafen
(a) Ein bestraftes Boot kann die Annahme einer Strafe innerhalb der Einschränkungen der Regel C7.3 hinausschieben und muss sie wie folgt ausführen:

(1) Auf einem Bahnschenkel zu einer Luv-Bahnmarke muss es halsen und so bald wie vernünftigerweise möglich auf einen Am-Wind-Kurs luven.

(2) Auf einem Bahnschenkel zu einer Lee-Bahnmarke oder der Ziellinie muss es wenden und so bald wie vernünftigerweise möglich auf einen Kurs, der tiefer als 90° zum wahren Wind ist, abfallen.

(b) Füge zu Regel 2 hinzu: „Wenn es sich in einer Wettfahrt befindet muss ein Boot keine Strafe annehmen, außer durch einen Umpire signalisiert, dies zu tun.“

(c) Ein Boot vollendet einen Bahnschenkel, wenn irgend ein Teil seines Rumpfes die Verlängerung der Linie von der vorigen Bahnmarke durch die Bahnmarke, die es gerade rundet, überquert bzw. auf dem letzten Bahnschenkel, wenn es durchs Ziel geht.

(d) Ein bestraftes Boot darf nicht als durchs Ziel gegangen gewertet werden, bis es seine Strafe annimmt, vollständig auf der Bahnseite der Ziellinie ist und es dann durchs Ziel geht, außer die Strafe wird vor oder nach dem Überqueren der Ziellinie aufgehoben.

(e) Wenn ein Boot eine oder zwei ausstehende Strafen hat und das andere Boot seines Matches wird bestraft, muss eine Strafe für jedes Boot aufgehoben werden, außer , dass eine Rote-Flagge-Strafe eine andere Strafe nicht aufheben oder durch eine andere Strafe nicht aufgehoben werden darf.

(f) Wenn ein Boot durchs Ziel gegangen ist und sich nicht mehr in der Wettfahrt befindet und das andere Boot eine ausstehende Strafe hat, können die Umpire die ausstehende Strafe aufheben.

C7.3 Strafeinschränkungen
(a) Ein Boot, das eine Strafe ausführt, die eine Wende beinhaltet, muss den Spinnakerkopf unterhalb des Lümmelbeschlags des Großbaumes haben von dem Zeitpunkt an, wo es durch den Wind geht, bis es auf einem Am-Wind-Kurs ist.

(b) Kein Teil einer Strafe darf innerhalb der Zone einer zu rundenden Bahnmarke gemacht werden, die den Schenkel, auf dem sich das Boot befindet, beginnt, begrenzt oder beendet.

(c) Hat ein Boot eine ausstehende Strafe, darf es die Strafe zu jedem Zeitpunkt nach dem Starten und vor dem Zieldurchgang ausführen. Hat ein Boot zwei ausstehende Strafen, muss es eine der Strafen sobald wie vernünftigerweise möglich annehmen, aber nicht vor dem Starten.

(d) Zeigen die Bahnschiedsrichter eine rote Flagge mit oder kurz nach einer Bestrafungsflagge, muss das bestrafte Boot die Strafe so bald wie vernünftigerweise möglich, aber nicht vor seinem Start annehmen.

C7.4 Ausführen und Vollenden einer Strafe
(a) Wenn ein Boot mit einer ausstehenden Strafe auf einem Schenkel zu einer Luv-Bahnmarke ist und halst oder auf einem Schenkel zu einer Lee-Bahnmarke oder der Ziellinie ist und mit dem Bug durch den Wind geht, nimmt es eine Strafe an.

(b) Wenn ein Boot, das eine Strafe annimmt, entweder die Strafe nicht korrekt durchführt oder die Strafe nicht so bald wie vernünftigerweise möglich vollendet, ist es nicht mehr dabei, die Strafe auszuführen. Die Bahnschiedsrichter müssen das anzeigen wie in Regel C5.6 gefordert.

(c) Das Bahnschiedsrichterboot eines jeden Matches muss blaue oder gelbe Flaggen oder Signalkörper zeigen, wobei jede Flagge oder jeder Signalkörper eine ausstehende Strafe anzeigt. Wenn ein Boot eine Strafe ausgeführt hat oder eine Strafe aufgehoben wurde, muss eine der Flaggen oder einer der Signalkörper mit dem erforderlichen Schallsignal niedergeholt werden. Ein Versäumnis der Bahnschiedsrichter regelkonform zu signalisieren darf die Anzahl der ausstehenden Strafen nicht ändern.

C8 Durch die Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen

C8.1 Regeländerungen
(a) Regeln 60.2(a) und 60.3(a) dürfen nicht auf Regeln angewendet werden, für die Strafen durch die Bahnschiedsrichter ausgesprochen werden können.

(b) Regel 64.1(a) ist dahingehend geändert, dass die Entlastung eines Bootes durch die Bahnschiedsrichter ohne Anhörung festgelegt und ausgesprochen werden kann. Dies hat Vorrang vor jeder entgegenstehenden Regel dieses Anhangs.

C8.2 Entscheiden die Bahnschiedsrichter, dass ein Boot gegen die Regeln 31, 42, C4, C7.3(c) oder C7.3(d) verstoßen hat, muss es bestraft werden. Die Strafe wird nach Regel C5.2 oder C5.3 signalisiert. Wurde jedoch ein Boot wegen eines Verstoßes gegen eine Regel von Teil 2 bestraft und hat es beim selben Vorfall gegen Regel 31 verstoßen, darf es nicht für den Verstoß von Regel 31 bestraft werden. Weiterhin muss ein Boot, das eine falsche Flagge zeigt oder die richtige Flagge nicht zeigt, mündlich verwarnt werden und es muss ihm Gelegenheit gegeben werden, seinen Irrtum zu korrigieren, bevor es bestraft wird.

C8.3 Entscheiden die Bahnschiedsrichter, dass ein Boot
(a) einen Vorteil durch einen Regelverstoß trotz Verhängens einer Strafe erlangt hat oder
(b) absichtlich eine Regel verletzt hat oder
(c) einen Verstoß gegen das sportliche Verhalten begangen hat, muss es nach Regel C5.2, C5.3 oder C5.4 bestraft werden.

C8.4 Entscheiden Bahnschiedsrichter oder Mitglieder des Protestkomitees, dass ein Boot möglicherweise gegen eine andere als die in C6.1(a) und C6.2 aufgeführten Regeln verstoßen hat, müssen sie das Protestkomitee darüber informieren, damit es nach Regel 60.3 und Regel C6.6, falls angebracht, verfahren kann.

C8.5 Wenn nach dem Start eines Bootes die Bahnschiedsrichter der Überzeugung sind, dass das andere Boot nicht starten wird, können sie nach Regel C5.4 anzeigen, dass das Boot, das nicht gestartet ist, disqualifiziert ist und das Match beendet ist.

C8.6 Wenn die Bahnschiedsrichter eines Matches zusammen mit mindestens einem weiteren Bahnschiedsrichter entscheiden, dass ein Boot Regel 14 verletzt hat und daraus Schaden entstand, können sie ohne Anhörung eine Punkt-Strafe verhängen. Der Teilnehmer muss so bald wie möglich über die Strafe informiert werden und kann zum Zeitpunkt der Information an ihn eine Anhörung beantragen. Das Protestkomitee muss dann gemäß Regel C6.6 vorgehen. Jede Strafe, die durch das Protestkomitee entschieden wird, kann mehr als die durch die Bahnschiedsrichter verhängte Strafe sein. Entscheiden die Bahnschiedsrichter, dass eine Strafe von mehr als einem Punkt angemessen ist, müssen sie nach Regel C8.4 vorgehen.

C9 Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme; Berufungen; andere Verfahren

C9.1 Bei Entscheidungen, die nach den Regeln C5, C6, C7 oder C8 getroffen wurden, können keine Anträge auf Wiedergutmachung gestellt werden und sie sind nicht Berufungsfähig. In Regel 66 ist der dritte Satz geändert in: „Eine Partei darf keine Wiederaufnahme beantragen.“

C9.2 Ein Teilnehmer darf einen Antrag auf Wiedergutmachung nicht auf den Vorwurf gründen, dass eine Handlung eines Bootes der Veranstaltung unsachgemäß war. Das Protestkomitee kann unter solchen Umständen entscheiden, Wiedergutmachung zu erwägen, jedoch nur, wenn es der Meinung ist, dass das Boot der Veranstaltung – einschließlich eines Schiedsrichterbootes – ein teilnehmendes Boot ernsthaft behindert hat.

C9.3 Keinerlei Vorgehen, außer den in C9.2 erlaubten, sind in Bezug auf eine Handlung oder Unterlassung der Bahnschiedsrichter zulässig.

C10 Wertung

C10.1 Der Teilnehmer, der sein Match gewinnt, erhält einen Punkt (bei einem toten Rennen erhält jeder einen halben Punkt), der Verlierer erhält keinen Punkt.

C10.2 Zieht sich ein Teilnehmer von einem Teil der Veranstaltung zurück, bleiben die Ergebnisse aller abgeschlossen Wettfahrten bestehen.

C10.3 Wenn eine einzelne Round-Robin vor Durchführung aller Wettfahrten abgeschlossen wird oder eine mehrfache Round-Robin während der ersten Round-Robin abgeschlossen wird, ist die Punktwertung eines Teilnehmers der Durchschnitt der Punkte aus den einzelnen von dem Segler gesegelten Wettfahrten. Wenn jedoch ein Teilnehmer weniger als ein Drittel der angesetzten Wettfahrten abgeschlossen hat, muss die gesamte Round-Robin aus der Wertung genommen und falls notwendig, die Veranstaltung ungültig erklärt werden. Um Gleichstand nach Regel C11.1(a) aufzulösen ist die Punktwertung des Teilnehmers der Punkt-Durchschnitt pro Wettfahrt zwischen den punktgleichen Teilnehmern.

C10.4 Endet eine mehrfache Round-Robin mit einer unvollständigen Round-Robin, wird nur ein Punkt für alle gesegelten Matches zwischen jeweils zwei Teilnehmern wie folgt vergeben::

Anzahl der abgeschlossenenen Matches zwischen jeweils zwei Teilnehmern
Punkte für jeden Gewinn
1
ein Punkt
2
ein halber Punkt
3
ein drittel Punkt
u.s.w.
 

C10.5 In einer Round-Robin Serie
(a) müssen die Teilnehmer entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl platziert werden, beginnend mit der höchsten Punktzahl;

(b) ein Teilnehmer, der ein Match gewonnen hat, aber wegen eines Regelverstoßes gegen einen Teilnehmer eines anderen Matches disqualifiziert wurde, muss den Punkt für dieses Match verlieren (diesen Punkt erhält jedoch nicht der verlierende Teilnehmer); und

(c) die Gesamtposition zwischen Teilnehmern, die in verschiedenen Gruppen segelten, muss durch die höchste Punktzahl entschieden werden.

C10.6 In einer K. o. Serie müssen die Segelanweisungen die minimale Anzahl der Punkte vorschreiben, die zum Gewinn einer Serie zwischen zwei Teilnehmern erforderlich ist. Wenn eine K. o. Serie beendet ist, ist sie zugunsten des Teilnehmers mit der höheren Punktzahl zu entscheiden.

C11 Gleichstand
C11.1 Round-Robin Serie
In einer Round-Robin Serie werden die Teilnehmer in eine oder mehrere Gruppen aufgeteilt und gemäß einem Ablaufplan muss jeder Teilnehmer ein oder mehrmals gegen jeden anderen Teilnehmer seiner Gruppe segeln. Jede im Veranstaltungsformat festgelegte separate Stufe muss als eigenständige Round-Robin Serie behandelt werden, unabhängig davon, wie oft in dieser Stufe jeder Teilnehmer gegen jeden anderen Teilnehmer segelt.
Gleichstand zwischen zwei oder mehr Teilnehmern in einer Round-Robin Serie ist nach den folgenden Kriterien in der vorgegebenen Reihenfolge aufzulösen, bis alle Gleichstände aufgelöst sind. Wenn eine oder mehr Gleichstände nur teilweise aufgelöst wurden, müssen die Regeln C11.1(a) bis C11.1(e) erneut angewandt werden.
Gleichstand ist zugunsten der (des) Teilnehmer(s) aufzulösen, der
(a) die meisten Punkte bei den der Reihe nach aufgelisteten Matches zwischen den punktgleichen Teilnehmern hat;

(b) bei Gleichstand zwischen zwei Teilnehmern in einer mehrfachen Round-Robin-Runde das letzte Match zwischen diesen beiden Teilnehmern gewonnen hat;

(c) die meisten Punkte gegen den am besten platzierten Teilnehmer in der Round-Robin Serie erreichte oder, falls erforderlich, den Zweitplatzierten usw., bis der Gleichstand aufgelöst ist. Müssen zwei verschiedene Gleichstände aufgelöst werden und hängt das Auflösen des einen Gleichstands von der Auflösung des anderen Gleichstands ab, sind im Verfahren der Regel C11.1(c) folgende Prinzipien anzuwenden:

(1) Der Gleichstand um einen besseren Platz muss vor dem Gleichstand um einen schlechteren Platz aufgelöst werden, und

(2) alle Teilnehmer, die für einen schlechteren Platz gleich sind, müssen für die Auflösung nach Regel C11.1(c) als ein einziger Teilnehmer behandelt werden;

(d) nach Anwendung der Regel C10.5(c) den höchsten Platz in den verschiedenen Gruppen hat, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer in jeder Gruppe;

(e) in der am kürzesten zurückliegenden Stufe der Veranstaltung (Fleet Race, Round-Robin, etc.) die höchste Platzierung hatte.

C11.2 K. o. Serie
Der Gleichstand (einschließlich 0:0-Wertungen) zwischen Teilnehmern in einer K. o. Serie muss nach folgenden Kriterien in der vorgegebenen Reihenfolge aufgelöst werden, bis es zu einer Auflösung gekommen ist. Der Gleichstand ist zugunsten des Teilnehmers aufzulösen, der

(a) in der am kürzesten zurückliegenden Round-Robin Serie besser platziert war, wenn erforderlich unter Anwendung von Regel C11.1;

(b) das am kürzesten zurückliegende Match zwischen den punktgleichen Teilnehmern bei dieser Veranstaltung gewonnen hat.

C11.3 Verbleibende Gleichstände
Wenn Regel C11.1 oder C11.2 den Gleichstand nicht auflöst, gilt:

(a) Wenn der Gleichstand für die nächste Stufe der Veranstaltung (oder eine andere Veranstaltung, für die diese Veranstaltung als direkte Qualifikation gilt) aufgelöst werden muss, ist der Gleichstand, wenn möglich, durch ein Aussegeln aufzulösen. Entscheidet das Wettfahrtkomitee, dass ein Aussegeln nicht möglich ist, soll zu Gunsten des Teilnehmers entschieden werden, der die höchste Punktzahl in der Round-Robin-Serie hat, nachdem für jeden der gleichen Teilnehmer die Wertung für sein zuerst gesegelte Match gestrichen wurde oder, falls dies nicht zum Erfolg führt, das zweite Match jedes gleichen Teilnehmers usw., bis der Gleichstand aufgelöst ist. Ist ein Gleichstand teilweise aufgelöst, ist der verbleibende Gleichstand durch erneutes Anwenden der Regeln C11.1 und C11.2 zu lösen.

(b) Um den Gewinner einer Veranstaltung, die nicht die direkte Qualifizierung für eine andere Veranstaltung ist, oder die Endplatzierung von Teilnehmern zu bestimmen, die in einer Runde einer K.-O.-Serie ausgeschieden sind, muss ein Entscheidungsmatch gesegelt werden (aber kein Losentscheid).

(c) Wurde ein Gleichstand nicht aufgelöst, so sind alle Geldpreise oder Ranglistenpunkte für die Plätze, für den Gleichstand besteht, zu addieren und zu gleichen Teilen auf die punktgleichen Teilnehmer aufzuteilen.