48 Einschränkungen bezüglich Ausrüstung und Besatzung

48.1 Ein Boot darf nur die Ausrüstung, die bei seinem Vorbereitungssignal an Bord war, benutzen.

48.2 Keine Person darf absichtlich das Boot verlassen, außer wenn sie krank oder verletzt ist oder um einer Person oder einem Fahrzeug in Gefahr zu helfen oder zum Schwimmen. Eine Person, die das Boot versehentlich oder zum Schwimmen verlässt, muss wieder in Kontakt mit dem Boot sein, bevor die Mannschaft fortsetzt zur nächsten Bahnmarke zu segeln.