42 Vortrieb

42.1 Grundregel

Außer wenn es nach Regel 42.3 oder 45 erlaubt ist, darf ein Boot in einer Wettfahrt nur Wind und Wasser nutzen, um seine Geschwindigkeit zu erhöhen, beizubehalten oder zu verringern. Seine Besatzung darf den Trimm von Segeln und Bootskörper anpassen und andere seemännische Handlungen ausführen, aber ansonsten den Körper nicht auf eine Weise bewegen, die das Boot vorantreibt.

42.2 Verbotene Handlungen

Ohne die Gültigkeit der Regel 42.1 einzuschränken sind die nachstehenden Handlungen verboten:

(a) Pumpen: Wiederholtes Bewegen eines Segels entweder durch Dichtholen und Fieren des Segels oder durch vertikale oder quer zum Schiff gerichtete Körperbewegungen;

(b) Schaukeln: Wiederholte Rollbewegungen des Bootes, die herbeigeführt
(1) Körperbewegung,
(2) wiederholtes Verstellen der Segel oder des Schwertes, oder
(3) Steuern;

(c) Treiben: Schnelle Körperbewegung nach vorn, die abrupt abgestoppt wird;

(d) Wriggen: Wiederholte Bewegungen des Ruders, die entweder kraftvoll sind oder das Boot vorantreiben oder eine Rückwärtsbewegung verhindern;

(e) wiederholtes Wenden oder Halsen, das nicht mit Windänderungen oder taktischen Überlegungen in Zusammenhang steht.

42. 3 Ausnahmen

(a) Zur Erleichterung des Steuerns darf ein Boot Rollbewegungen ausführen.

(b) Die Besatzung eines Bootes darf Körperbewegungen ausführen, um Rollbewegungen zu verstärken, die das Steuern des Bootes im Verlauf einer Wende oder Halse erleichtern, sofern die Geschwindigkeit des Bootes direkt nach Beendigung der Wende oder Halse nicht größer ist, als dies ohne die Wende oder Halse der Fall gewesen wäre.

(c) Wenn Surfen (schnelles Beschleunigen abwärts auf der Vorderseite einer Welle), Gleiten oder Folien möglich ist
(1) darf zur Einleitung des Surfens und Gleitens jedes Segel nur einmal bei jeder Welle oder Bö dicht geholt werden;
(2) darf zur Einleitung des Foilens jedes Segel beliebig oft dicht geholt werden;

(d) Ist ein Boot höher als auf einem Am-Wind-Kurs und hat keine oder nur langsame Fahrt, darf es wriggen, um auf einen Am-Wind-Kurs zu drehen.

(e) Wenn eine Segellatte verkehrt gewölbt ist, darf die Mannschaft das Segel pumpen, bis die Segellatte nicht länger verkehrt gewölbt ist. Diese Handlung ist nicht erlaubt, wenn sie das Boot klar vorantreibt.

(f) Durch wiederholtes Bewegen seines Ruders darf ein Boot seine Geschwindigkeit verringern.

(g) Jedes Mittel zum Vortrieb darf benutzt werden, um einer Person oder einem anderen Boot in Gefahr zu helfen.

(h) Um nach dem Auflaufen oder dem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug oder Gegenstand wieder freizukommen, darf ein Boot die Kräfte seiner Mannschaft und der Mannschaft des anderen Fahrzeugs und jegliche Ausrüstung außer eines Antriebsmotors benutzen. Jedoch kann die Nutzung eines Motors nach Regel 42.3(i) erlaubt sein.

(i) Segelanweisungen können, für festgelegte Umstände, Vortrieb durch einen Motor oder auf andere Weise erlauben, sofern das Boot dadurch keinen deutlichen Vorteil in einer Wettfahrt erhält.

Anmerkung: Interpretationen der Regel 42 sind auf der World Sailing Website oder auf Anforderung per Post verfügbar.