20 Raum zum Wenden an einem Hindernis

20.1 Zuruf
Ein Boot kann durch Zurufen Raum verlangen um zu wenden und einem auf gleichem Schlag segelnden Boot ausweichen zu können. Es darf jedoch nicht rufen, außer
wenn
(a) es sich einem Hindernis nähert und es bald eine wesentliche Kursänderung vornehmen muss, um ihm sicher auszuweichen und
(b) es Am Wind oder höher segelt.
Zusätzlich darf es nicht rufen, wenn das Hindernis eine Bahnmarke ist und ein Boot, das die Bahnmarke anliegen kann, infolge des Zurufs verpflichtet wäre, seinen Kurs zu ändern.

20.2 Reaktion
(a) Nachdem ein Boot gerufen hat, muss es einem angerufenen Boot Zeit geben, um zu reagieren.
(b) Ein angerufenes Boot muss auch dann reagieren, wenn der Zuruf gegen Regel 20.1 verstößt.
(c) Ein angerufenes Boot muss reagieren, indem es entweder so bald wie möglich wendet oder sofort antwortet: „Wenden Sie“, und dann dem rufenden Boot den Raum gibt um zu wenden und ihm auszuweichen.
(d) Wenn ein angerufenes Boot entsprechend reagiert, muss das rufende Boot sobald wie möglich wenden.
(e) Von dem Zeitpunkt an dem ein Boot gerufen hat bis zu dem Zeitpunkt an dem es gewendet hat und dem angerufenen Boot ausgewichen ist, gilt Regel 18.2 nicht zwischen diesen Booten

20.3 Weitergabe eines Zurufs an ein weiteres Boot
Wenn ein Boot angerufen wurde um von ihm Raum zum Wenden zu verlangen und es beabsichtigt durch eine Wende zu reagieren, darf es seinerseits von einem anderen Boot auf gleichem Schlag durch Zurufen Raum verlangen, um zu wenden und ihm auszuweichen. Es darf auch rufen, wenn sein Ruf die Voraussetzungen von Regel 20.1 nicht erfüllt. Regel 20.2 gilt zwischen ihm und einem angerufenen Boot.

20.4 Zusätzliche Erfordernisse für Zurufe
(a) Wenn die Bedingungen so sind, dass ein Zuruf möglicherweise nicht zu hören ist, muss das Boot zudem ein Signal geben, das sein Verlangen nach Raum zum Wenden oder seine Reaktion deutlich erkennen läßt.
(b) Die Ausschreibung kann eine alternative Art der Kommunikation festlegen, mit der ein Boot sein Verlangen nach Raum zum Wenden oder seine Reaktion anzeigt, sowie die Boote dazu verpflichtet, diese zu verwenden.