18.4 HALSEN

Muss ein innen überlappendes Boot mit Wegerecht an einer Bahnmarke halsen, um seinen richtigen Kurs zu segeln, darf es bis zum Halsen nicht weiter an der Bahnmarke vorbeisegeln, als es für das Segeln dieses Kurses notwendig ist. Regel 18.4 gilt nicht an einer Tor-Bahnmarke.