Hinweise DSV, ÖSV, Swiss Sailing

1. Im Zweifelsfall ist der englische Text der Wettfahrtregeln – Segeln – maßgebend.

2. Folgende Anhänge sind deutsch und englisch abgedruckt: A, B, C, D, E, F, G, H, J, M, N, P, R, S und T. Die Anhänge K und L sind ohne den Tabellenteil abgedruckt. Der komplette englisch / deutsche Text ist über die Websites des DSV, OeSV und Swiss Sailing erhältlich.

3. Auf den Abdruck des Protestformulars wird verzichtet. Eine Kopiervorlage kann bei den Geschäftsstellen der Verbände angefordert werden (bzw. Download).

4. Das Wort „shall“ hat zwingende Bedeutung (also „muss“, nicht „soll“). Die Wörter „can“ und „may“ bedeuten „kann“ bzw. „darf “.

5. Die Zusätze der Nationalen Verbände in Österreich, der Schweiz und in Deutschland sind direkt nach den betreffenden Regeln eingefügt.

6. Aktuelle Änderungen von World Sailing sind den Websites der nationalen Verbände und von World Sailing zu entnehmen.

7. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich jedoch immer auf weibliche und männliche Segler.

8. Um den Zusammenhang zwischen der englischen Originalversion und der deutschen Übersetzung besser herzustellen, wurde die Begriffe Starboard Tack und Port Tack mit Steuerbordschlag und Backbordschlag übersetzt. Zum besseren Verständnis wird der bisherige Begriff zusätzlich in Klammern aufgeführt.

9. Die Übersetzung des Namens der eine Wettfahrtserie begleitenden Gremien wurde mit Protestkomitee, Wettfahrtkomitee und das neu in die Regeln gekommene Technische Komitee dem Englischen enger angepasst, da sie in den Regeln auch gemeinsam als Komitees aufgeführt sind.

10. Diese Übersetzung beinhaltet die Änderungen und Korrekturen von World Sailing vom 20. Oktober 2016.